Mitgliedschaft

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in unserer Finanzordnung geregelt. Die Finanzordnung wurde zuletzt mit Beschluß der Mitgliederversammlung am 11. Januar 2016 geändert. Seit 2017 wird der Sparbeitrag ausgesetzt.

Ab 01.01.2016 gelten die folgenden Beiträge:

jährliche Beitragshöhe für1 Aikido Karate3 Kendo4 Kobudo4
Kinder bis 14 Jahren kein Angebot 103 € kein Angebot kein Angebot
Ermäßigte2 115 € 128 € 105 € 105 €
Erwachsene 155 € 168 € 145 € 145 €
  1. incl. Beitrag zum Landessportbund und Beiträge für Bundes- und Landesfachverbände
  2. hierzu zählen Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Alleinerziehende etc. (Nachweis ist zu erbringen !!!)
  3. zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von 10 € bei Eintritt in den Deutschen Karateverband; diese wird bei Aushändigen des Ausweis erhoben
  4. derzeit fallen keine Beiträge für Landes- oder Bundesfachverbände an

Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen erhöht sich der Beitrag nur um den jeweiligen Fachverbandsbeitrag. Ihr könnt das entsprechende Formular für den Eintritt in unseren Verein herunterladen.

Aufnahmeantrag – mit SEPA-Lastschriftmandat, IBAN und BIC, kombiniert für Erwachsene und Kinder; Seite 2 ist ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Mitgliedschaft.

Dieser Aufnahmeantrag ist ein ausfüllbares pdf-Formular. Bitte füllt ihn nach Möglichkeit am PC aus und sendet ihn per Knopfdruck „Senden“ als E-Mail an die Geschäftsstelle. Zusätzlich druckt ihr den Antrag bitte aus (Knopfdruck „Drucken“) und unterschreibt bitte an zwei Stellen: für den Antrag und für das Lastschriftmandat.

Das unterschriebene Papier gebt Ihr bitte bei Eurem Trainer ab oder schickt es direkt an die Geschäftsstelle. Nur das unterschriebene Original ist ein gültiger Aufnahmeantrag, die E-Mail-Sendung ist lediglich eine Arbeitserleichterung für die Geschäftsstelle.

Das Formular kann auch leer ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Bitte achtet in diesem Fall auf Lesbarkeit aller Zeichen.

Der Austritt aus dem Verein ist laut Satzung zum 31.12. eines jeden Jahres mit 2 Wochen Frist schriftlich zu erklären. Eine E-Mail genügt.

Fragen zur Beitragseinziehung und Kündigungen (schriftlich oder per E-Mail) bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle richten.